Bei Fragen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes stehen die Jugendbildungsreferentinnen Sherry Zipperer (Tel.: 06021/392173), Selina Lieb (Tel.: 06021/392171) und Daniela Englert (Diözesane Fachstelle Präventionsarbeit, Tel.: 0931 / 386-63 192) zur Verfügung.
Bundeskinderschutzgesetz - Führungszeugnisse
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Bundeskinderschutzgesetz
Überprüfung von Führungszeugnissen in der Jugendarbeit
Das Thema Prävention sexualisierter Gewalt hat in den letzten Jahren sehr stark an Bedeutung in der Kinder- und Jugendarbeit gewonnen. Aufgrund einer Vielzahl von Vorfällen hat der Gesetzgeber hierzu das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) erlassen, welches jetzt von den Kommunen umgesetzt werden muss. Das Gesetz verfolgt das Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.
Die Verantwortlichen im Bereich der Jugendarbeit vor Ort (Vereinsvorstand, Pfarrjugendleiter*in, Pfarrer, Stammesvorstand, Ortsgruppenleiter*in) müssen im Landkreis Aschaffenburg und im Landkreis Miltenberg die diesbezüglichen Vereinbarungen unterschreiben müssen; das hat zur Folge, dass erweiterte Führungszeugnisse der Gruppenleiter*innen eingefordert und kontrolliert werden müssen.
Die Fachstelle für Kirchliche Jugendarbeit in der Region Untermain übernimmt für die katholischen Pfarreien und Verbände die Einsichtnahme der Führungszeugnisse. Alle Dokumente zur Kontrolle der erweiterten Führungszeugnisse sind hier zu finden. Die Vorgehensweise findet man gut beschrieben in den Anhängen "Ablauf_Einsichtnahme_der_FZ" bzw. "Schema_Einsichtnahme_der_FZ". Auch alle weiteren Dokumente zur Kontrolle der erweiterten Führungszeugnisse sind hier zu finden.
Bei Fragen zur Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes steht euch Daniela Englert von der Diözesanen Fachstelle Präventionsarbeit unter Tel.: 0931 / 386-63 192 zur Verfügung.